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Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

 

Um Ihre Bestattung nach Ihren Wünschen zu gestalten und diese finanziell abzusichern, ist Holtrup Bestattungen an die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG angeschlossen. Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn.

 

Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.

 

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AGWie funktioniert die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG?

 

  1. Nachdem Sie einen Bestattungsvorsorge-Vertrag geschlossen haben, der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten kann, erhalten Sie von Holtrup Bestattungen einen genauen Kostenvoranschlag. Aufbauend darauf schließen Sie einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Einen Vertragsvordruck halten wir für Sie bereit. Die Zahlung erfolgt über uns oder direkt an die Treuhand.

  2. Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten. Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, d. h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern.

  3.  Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur durch seinen Vorsitzenden vertreten. Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage, mindestens aber jährlich von uns mitgeteilt. Außerdem stellt die Treuhand Ihnen sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich über Holtrup Bestattungen Zinsbescheinigungen zur Verfügung.

  4. Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an Holtrup Bestattungen zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.

  5. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt jedoch auch hier immer über den Bestatter.

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Holtrup Bestattungen oder direkt bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG und unter Telefon 0211  - 16 00 8-12.

Natürlich können Sie entsprechende Verträge auch mit Versicherungsgesellschaften Ihrer eigenen Wahl vereinbaren.

 

Sprechen Sie uns an, wir sind Tag und Nacht für Sie da: Telefon 0231 – 97 30 200