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Unmittelbare Maßnahmen im Trauerfall

Unmittelbare Maßnahmen im Trauerfall

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt oder aber den zum Notdienst bereiten Arzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt bzw. von uns dort abgeholt. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

 

Sofort danach sollten Sie sich unter 0231 – 97 30 200 mit uns in Verbindung setzen, ob telefonisch oder persönlich, wir stehen immer zu ihrer Verfügung. Als facherfahrenes Unternehmen beraten wir Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch und erledigen danach schnell und direkt alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.

 

Formalitäten beim Todesfall

Wir erledigen für Sie sämtliche Formalitäten beim Todesfall zu Hause, im Krankenhaus oder Pflegeheim:

 

  • Besorgung der ärztlichen Todesbescheinigung
  • Besorgung der Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt
  • Anmeldung beim Friedhofsamt
  • Festlegung des Bestattungstermins
  • Benachrichtigung der Kirchengemeinde oder des weltlichen Redners

 

Übrigens: Sie können das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens völlig frei selbst wählen, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist.

 

Sprechen Sie uns an, wir sind Tag und Nacht für Sie da: Telefon 0231 – 97 30 200