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Beantragung von Renten

Beantragung von Renten im Sterbefall

Zur Erledigung der Formalitäten durch Holtrup Bestattungen gehört es, dass wir für die Hinterbliebenen die "3-Monats-Rente" beantragen. Das bedeutet, dass Sie zur ersten Absicherung eine Überbrückungszahlung für drei Monate erhalten. Diese Zahlung (Vorschusszahlung, die nicht zurückgezahlt werden muss) ist zur Überbrückung der Zeit gedacht, die für die Umrechnung der Rente in eine Witwenrente/Wittwerrente notwendig ist.

 

Dafür benötigen wir die letzte Rentenanpassungsmitteilung und den Ausweis der Witwe/des Witwers, Kontonummer der zuständigen Bank oder Sparkasse sowie die spezielle Sterbeurkunde.

 

Danach setzt aufgrund Ihres Antrages bei der Rentenstelle die Witwenrente mit ca. 60 % der vorherigen Bezüge ein.

 

So stellen Sie den Antrag zur Hinterbliebenenrente

Spätestens nach 20 Tagen stellen Sie den Antrag zur Hinterbliebenenrente. Sie brauchen für die Antragsstellung die folgenden Unterlagen:

 

Bei Witwen- und Witwer-Renten ohne vorherigen Rentenbezug:

  • Familienstammbuch und Sterbeurkunde
  • Einen gültigen Personalausweis oder Pass
  • Kontoangaben mit dem Namen des Rentenantragsstellers
  • Sämtliche Versicherungsunterlagen der / des Verstorbenen
  • Letzter eigener Rentenanpassungsbescheid des Rentenantragstellers (Versichertenrente aus der Rentenversicherung, Pensionen aus Beamtenversorgung, Versichertenrente aus der Knappschaft)
  • Bei Berufstätigkeit letzte Gehaltsbescheinigung des Antragstellers (Erwerbsbezüge / Beamtenbezüge)
  • Letzter Rentenbescheid aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Versorgungswerk kammerfähiger freier Berufe, z.B. Ärzte, Apotheker)
  • Flüchtlingsausweise (Verstorbene / Verstorbener und Antragsteller)
  • Geburtsurkunde der Kinder bei Jahrgängen ab 1921, sofern die Babyjahre noch nicht aktenkundig sind.

 

Bei Witwen- und Witwer-Renten (bei Rentenbezug des / der Verstorbenen):

  • Familienstammbuch und Sterbeurkunde
  • Einen gültigen Personalausweis oder Pass
  • Kontoangaben mit dem Namen des Rentenantragstellers
  • Letzter Rentenbescheid des / der Verstorbenen
  • Letzter eigener Rentenanpassungsbescheid des Rentenantragstellers (Versichertenrente aus der Rentenversicherung, Pensionen aus Beamtenversorgung, Versichertenrente aus der Knappschaft).
  • Bei Berufstätigkeit letzte Gehaltsbescheinigung des Antragstellers (Erwerbsbezüge / Beamtenbezüge)
  • Letzter Rentenbescheid aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Versorgungswerk kammerfähiger freier Berufe, z.B. Ärzte, Apotheker)
  • Flüchtlingsausweise (Verstorbene / Verstorbener und Antragsteller)
  • Geburtsurkunde der Kinder bei Jahrgängen ab 1921, sofern die Babyjahre noch nicht aktenkundig sind.
  • Beleg über die Vorschusszahlung

 

Die Ungleichbehandlung von Mann und Frau bei der Hinterbliebenenregelung wurde inzwischen beseitigt. Der Anspruch auf Witwerrente ist nicht davon abhängig, dass die verstorbene Ehefrau zum Familienerhalt überwiegend beigetragen hat.

 

Weiterhin wird ein eigenes Einkommen des überlebenden Ehegatten auf die Rente angerechnet. Es kann also geschehen, dass die Rente nur gekürzt oder überhaupt nicht gezahlt wird. Alle Einkünfte aus Renten- und Beamtenversorgungen werden auf die Witwenrente angerechnet. Unterlagen müssen vorgelegt werden. Dies gilt nicht für die ersten 3 Monate nach Eintritt des Sterbefalls. Deshalb auch bei hohen Eigeneinkünften für diesen Zeitraum Antrag auf Vorschusszahlung bei der zuständigen Stadtverwaltung bzw. Postrentendienst stellen.

 

Waisenrenten

Um einen Waisenrente zu beantragen, sind folgende Unterlagen notwendig:

 

Waisen bis zum 18. Lebensjahr:

  • Geburtsurkunde

 

Waisen über dem 18. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr:

  • Geburtsurkunde
  • Schul-, Studium- oder Berufsausbildungsbescheinigung (Lehrvertrag).

 

Beamten-Beihilfen

Stand der Verstorbene in einem Beamtenverhältnis, besteht meist ebenfalls ein Anspruch auf Beihilfen. Die Richtlinien wurden bundeseinheitlich schon stark angeglichen, die Personalberatungsstellen bzw. die Besoldungsämter sind hier die richtigen Ansprechpartner.

 

Wenn immer Sie Fragen zur Beantragung von Renten haben, sprechen Sie uns an: Telefon 0231 – 97 30 200